| Le Monde, Donnerstag, 23. März 2000, Seite 12. Französisches Gericht: Anthroposophische Bewegung keine Sekte Jacques Guyard verurteilt für die Diffamierung der Anthroposophischen Bewegung als Sekte. Die Arbeiten der parlamentarischen Untersuchungskommission stellen keine seriöse Untersuchung dar. Weil er im zweiten französischen Fernsehen, France 2, die anthroposophische Bewegung als Sekte bezeichnet hatte, wurde der Präsident der parlamentarischen Sekten-Untersuchungskommission, Jacques Guyard, am Dienstag 21. März zu einer Geldstrafe von 20.000 Francs und zu Schadensersatz von 90.000 Francs verurteilt. Das Gericht in Paris war der Überzeugung, daß Herr Guyard nicht in der Lage sei, seine Anschuldigungen auf eine objektive Untersuchung zu stützen. Unmöglichkeit, eine »seriöse Untersuchung« vorzuweisen, »keine relevanten oder beweiskräftigen Dokumente , unausgewogener Bericht« Die Methoden der parlamentarischen Untersuchungskommission über Sekten sind unhaltbar, so das Urteil der siebzehnten Strafkammer des Gerichts in Paris, die den Präsidenten der Kommission und Abgeordneten Jacques Guyard, am Dienstag, 21. März, zu 20.000 Francs Strafe und 90.000 Francs Schadensersatz verurteilt hat, weil er drei anthroposophische Bewegungen, die sich auf Rudolf Steiner berufen, diffamiert hatte. Am 17 Juni 1999, gerade als die Untersuchungskommission ihren zweiten Bericht zum Thema "Sekten und Geld" veröffentlicht hatte, wird Herr Guyard zu den 13 Uhr-Nachrichten bei "France2" eingeladen. Eine Reportage über eine anthroposophische Lebensgemeinschaft wird gesendet. Die Anthroposophie, im ersten Bericht von 1995 noch nicht aufgeführt, erscheint dieses Mal auf der Liste des parlamentarisches Untersuchungsausschusses.. Frage: Aufgrund welcher Kriterien wurde diese Gemeinschaft als Sekte klassifiziert? Antwort: Sie ist typisch. All diese Bewegungen sind zunächst recht verlockend und dann erweist es sich, dass ihr Hauptziel doch darin besteht, entweder Geld umzuleiten oder absolute Macht über Personen auszuüben (...). Hier besteht ein ganz klarer Fall von Indoktrination. Und Herr Guyard erwähnt »einen beunruhigenden medizinischen/ärztlichen Aspekt« basierend auf »genauen Aussagen von Kranken«. Der Bund der Rudolf Steiner Schulen in Frankreich (17 in Frankreich, davon zwei staatlich gefördert, 180 in Deutschland) war darüber wenig erbaut. Genauso die »Nouvelle économie fraternelle«, eine anthroposophische Kreditgesellschaft , die unter der Aufsicht der Zentralkasse für Kooperativen-Kredit steht und offizieller Partner des Arbeitsministeriums ist. Ebenso der Merkur-Bund, Vereinigung der anthroposophischen medizinischen Vereine Frankreichs (400 Ärzte, 1500 Verschreibungsberechtigte) der angibt, dass die anthroposophische Medizin von den europäischen Instanzen genauso anerkannt wird wie Akupunktur, Homöopathie oder Phytotherapie. »Ich wusste nicht, dass an jenem Tag nur über Anthroposophie gesprochen werden sollte« hat sich Jacques Guyard verteidigt, in dem Versuch seine Aussagen im Fernsehen zu erläutern. Der Abgeordnete hat jedoch die Bezeichnung »Sekte« aufrechterhalten, vertrauend insbesondere auf eine Blankoauskunft des staatlichen Geheimdienstes . Er betonte wiederholt den "geheimen" Charakter der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der ihn daran hindere, seine Quellen bekannt zu geben »Das ergibt viele Geheimnisse, während alle Welt wissen will, wie das von statten geht«, meinte schliesslich die Gerichtspräsidentin, Martine Tact-Madoux . Keine Ausgewogenheit In seinem Urteil hat das Gericht beschlossen: »Es ist erwiesen, dass Herr Guyard im Fernsehen Anschuldigungen gegen eine Bewegung ausgesprochen hat, über die er keinerlei objektive Untersuchung vorweisen konnte. Aus seinen Erklärungen ergibt sich, dass er seine Kenntnisse nur aufgrund schriftlicher Angaben von angeblichen Opfern der Anthroposophie bezogen hat, dass aber weder die Autoren dieser Angaben noch die mutmasslichen Verantwortlichen der anthroposophischen Bewegung von der Kommission gehört wurden; dass die Ausgewogenheit der angestrengten Untersuchung sich ausschliesslich auf den Versand eines Fragebogens an etwa 60 als sektierisch vermutete Bewegungen beschränkt hat.« »Keines der vorliegenden Dokumente ist zutreffend hinsichtlich Anschuldigungen mentaler Manipulation, finanzieller Erpressung, Unterschlagung von Geldern und medizinischer Praktiken, die das Leben der Kranken gefährden sollen«, führte das Gericht aus, das dem Dokument des Geheimdienstes jegliche Beweiskraft absprach. Indem das Gericht Herrn Guyard die parlamentarische Immunität absprach, für welche der Vertreter des Staatsanwaltes plädiert hatte, hat es den Nachteil der betroffenen Parteien um so bedeutender eingestuft, als die verleumderischen Aussagen von einem Abgeordneten gemacht wurden, dessen Autorität und Kompetenz als Präsident der Komission von der Öffentlichkeit nicht in Zweifel gezogen werden konnte.« Übersetzung Pascale Hesse-Didier Stand: 26.3.2000, 17 Uhr 15 MEZ |
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